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Führerscheinklassen
(in Klammern: eingeschlossene Klassen) enthalten folgende Fahrtberechtigungen:
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A
(A1,M):
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Krafträder
aller Art
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A1
(M):
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Krafträder
bis 125 cm³ und 11 kW*
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M
:
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Krafträder/FmH
bis 50 cm³ und 45 km/h
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B
(L,M):
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Kraftwagen
bis 3.5 t und 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg, Züge bis
3,5 t
(Gesamtgewicht
des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)
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BE:
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Züge
aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg
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C
(C1):
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Alle
Kraftwagen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg
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CE
(BE, 1E,T,D1E**,DE**:
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Last-
und Sattelzüge aus C-Zugfahrzeug und Anhänger über 750kg
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C1:
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Kraftwagen
bis 7,5t mit bis zu 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg
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C1E
(BE,D1E**):
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Züge
aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg
(Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als Leergewicht des Zugfahrzeugs)
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D
(D1):
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Omnibusse
mit Anhänger bis 750 kg
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DE
(BE,D1E, C1E**):
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Züge
aus D-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg
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D1:
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Omnibusse
mit 9 - 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg
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D1
E(BE, C1E**):
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Züge
bis zu 12t Gesamtgewicht aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger über 750
kg
(Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als Leergewicht des Zugfahrzeugs;
Anhänger nicht zur Personenbeförderung)
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T
(L, M):
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Zugmaschinen
bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h,
jeweils nur in der Land- oder Forstwirtschaft einschl. Anhänger*)
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L:
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Zugmaschinen
in der Land- oder Forstwirtschaft bis 32 km/h, (mit Anhänger bis 25
km/h,
evtl. Kennzeichnungspflicht beachten!), selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
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Zur
Beachtung:
Wenn die
Fahrerlaubnis, wegen Ablauf der Befristung verlängert werden soll, sollte
man mind. 6 Wochen
vorher persönlich den Antrag stellen um den Führerschein rechtzeitig zu
erhalten.
(*
altersabhängige Beschränkungen beachten !)
(** wenn die Berechtigung für die jeweilige Klasse besteht.
Schlüsselzahlen:
Auf der Rückseite
des Kartenführerscheins sind in der Spalte Nr. 12 Schlüsselzahlen eingetragen.
Sie enthalten
erteilte und zu beachtend
Auflagen und Beschränkungen
die über die in der
Spalte 9 eingetragenen Klassen hinausgehenden Fahrtberechtigungen
Die Schlüsselzahlen
von 0 bis 100 gelten international, die weiteren Schlüsselzahlen gelten
nur für Deutschland.
Die Schlüsselzahlen haben folgende Bedeutung:
Sie müssen tragen
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01
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Sehhilfe
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01.01
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Brille
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01.02
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Kontaktlinsen
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01.03
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Schutzbrille
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02
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Hör-/Kommunikationshilfe
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03
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Prothese
der Gliedmaßen
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Sie
dürfen nur fahren
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05.01
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bei
Tageslicht
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05.02
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in
einem Umkreis von...km des Wohnsitzes oder nur innerorts
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05.03
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ohne
Beifahrer oder Sozius
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05.04
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mit
höchstens....km/h
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05.05
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nur
mit Beifahrer
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05.06
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ohne
Anhänger
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05.07
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nicht
auf Autobahnen
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mit
folgenden Anpassungen des Kraftwagens
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10
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Schaltung
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15
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Kupplung
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20
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Bremsmechanismen
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25
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Beschleunigungsmechanismen
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30
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Brems-
und Beschleunigungsmechanismen
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35
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Bedienervorrichtungen
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40
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Lenkung
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42
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Rückspiegel
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43
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Fahrersitz
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mit
folgenden Anpassungen des Kraftrades
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44.01
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Bremsbetätigung
vorn/hinten mit einem Hebel
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44.02
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handbetätigte
Bremse
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44.03
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fußbetätigte
Bremse
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44.04
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Beschleunigungsmechanismen
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44.05
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Handschaltung
und Handkupplung
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44.06
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Rückspiegel
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44.07
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Kontrolleinrichtungen
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77.08
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Sitzhöhe
muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit den Füßen gleichzeitig
ermöglichen
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mit
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45
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einem
Kraftrad nur mit Beiwagen
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50
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nur
einem bestimmten Fahrzeug mit der Identifizierungsnummer....
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51
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nur
einem bestimmten Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen.....
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72
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Fahrzeugen
der Klasse A mit höchstens 125 ccm und höchstens 11 kW (Klasse A1)
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73
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dreirädrigen
und vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse B
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74
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Fahrzeugen
der Klasse C mit höchstens7.500 kg (KlasseC1)
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75
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Fahrzeugen
der Klasse B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer den Fahrersitz (Klasse
D1)
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76
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Fahrzeuge
der Klasse C mit höchstens 7.500 kg (Klasse C1) die einen Anhänger
von mindestens 750 kg
mitführen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
und die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Klasse
C1E)
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77
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Fahrzeuge
der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrsitz (Klasse
D1), die einen Anhänger
mit mehr als 750 kg Gesamtmasse mitführen, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugkombination 12.000 kg und
die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (Klasse
D1E)
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78
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Fahrzeuge
mit Automatikgetriebe
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79
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(..)Fahrzeuge,
die der in Klammern angegebenen Beschreibung entsprechen z.B. "79(C1E>12000kg,
L<3)":
Damit sind Züge mit Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger (auch mit
zulassungsfreien Anhängern)
mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg und mit bis zu 3 Achsen
bezeichnet.
Durch "79(S1<24/7500 kg)" wird eine Begrenzung der Klasse
D Kraftomnibusse mit bis zu
24 Fahrgastplätzen oder höchstens 7.500 kg zulässige Gesamtmasse gekennzeichnet.
2 Schlüsselnummern enthalten lediglich Hinweise:
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70
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Umtausch
des Führerscheins Nr.... ausgestellt durch....(EU-oder UNECE-Unterscheidungszeichen)
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71
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Duplikat
des Führerscheins Nr....(EU-oder UNECE-Unterscheidungszeichen)
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Nur für Deutschland geltende Schlüsselzahlen
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104
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Es
muss ein gültiges ärztliches Attest mitgeführt werden
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171
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(bei
Klasse C1): gültig auch für Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse
von 7.500 kg, jedoch ohne
Fahrgäste
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172
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(bei
Klasse C): gültig auch für Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
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173
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(bei
Klasse C1E): gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern
bei einer Gesamtzugmasse
von über 12.000 kg
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174
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(bei
Klasse L): gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch
die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem
Anhänger
(Achsen mit einem Abstand von weniger 1 m voneinander gelten als eine
Achse) sowie Kombinationen aus
diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit höchstens 25 km/h
geführt werden.
Ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit größer als
25 km/h müssen die Anhänger für die
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in der nach § 58 StVZO vorgeschriebener
Weise gekennzeichnet sein.
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175
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(bei
Klasse L): gültig auch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch
die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen
mit bis zu 50 ccm,
ausgenommen Fahrzeuge der Klassen A, A1,M
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176
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Die
Fahrerlaubnis ist bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres auf Fahrten
im Rahmen des Ausildungs=
verhältnisses beschränkt.
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177
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(bei
Klasse L): gültig auch im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
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Wichtige Hinweise:
Bei einem Umtausch
oder einer Erweiterung findet man das Datum der Ersterteilung der Fahrerlaubnis
in Spalte 10.
Aus Spalte 11 kann man eventuell für die jeweilige Klasse geltende Befristungen
ablesen.
Die Frist wird immer gerechnet vom Tag des Druckauftrags für den Führerschein
bei der Bundesdruckerei.
Die in Spalte 12 (Rückseite des Führerscheins, letzte Spalte) stehenden
Schlüsselzahlen gelten nur
für die Fahrerlaubnisklasse, in deren Zeile sie stehen.
Die für alle Klassen geltenden Schlüsselzahlen findet man unter Nr. 12
in der untersten Zeile.
Bei einer erstmals erworbenen Fahrerlaubnis ist das Erteilungsdatum unter
Nr. 14 (Rückseite, linke Seite)
eingetragen.
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